HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Architekturen und Systeme des Lebenswerkes und des Humankapitals


Kontext: "Architekturen und Systeme des Lebenswerkes und des Humankapitals"




Eigentümer des Humankapitals.

Mein Grundsatz: Das Humankapital ist ein Vermögen der natürlichen Person. Nur dem Eigentümer sollte das Recht zustehen, das Humankapital in anderes Kapital (Geld) umzuwandeln.

Die Frage des Eigentums am Humankapital stellt sich nur und jedoch sofort, wenn das Humankapital "versachlicht" wird und unabhängig von den Personen betrachtet werden soll. Eine Trennung der Personen von ihrem Eigentum an ihrem eigenen Humankapital setzt ihre Mitwirkung und ihr grundsätzliches Einverständnis voraus, denn: "Wenn eine Person das Haus verlässt, hat sie auch alles mitgenommen, was ihr Humankapital ausmacht."

Aber es ist auch möglich, Personen von der Nutzung ihres Humankapitals auszuschließen. Der Personenkreis ist riesig, der Aufwand für den Ausschluss ist gigantisch: Arbeitslose, Personen in Parkstationen, weil sie keinen Arbeitsplatz finden, Studenten, Rentner "kosten Geld", ohne dass sie die Möglichkeit haben, ihr Humankapital in einer Art und Weise in die Gesellschaft einzubringen, dass sie hierfür einen Gegenwert erhalten und nicht dafür alimentiert werden, dass sie ihr Humankapital nicht einbringen, es sei denn, sie bringen es kostenlos "ehrenamtlich" irgendwo ein. (Bitte beachten Sie: Dieser Text hier beschreibt lediglich Phänomene. Es ist keine Kritik an dem beschriebenen Zustand und auch keine Empfehlung.)

Unternehmen und Organisationen erhalten von ihren Führungskräften und Mitarbeitenden in der Regel "automatisch" Nutzungsrechte an ihrem Humankapital, das sich nicht auf die Zugehörigkeit zum Unternehmen beschränkt. Diese Nutzungsrechte werden durch Geheimhaltungsvereinbarungen, Konkurrenzausschlussklauseln, Patente und auch durch den Datenschutz und Datensicherungsmaßnahmen sowohl ermöglicht als auch durchgesetzt. Zeitarbeitsverträge sind erst richtig in Mode gekommen, seit es die technischen Möglichkeiten gibt, innerhalb kurzer Zeit "das Humankapital" von Personen für das Unternehmen / die Organisation nutzbar zu machen ("abzuschöpfen") und sich dann von der Person wieder zu trennen, ohne für die weiteren Nutzungen in irgendeiner Art und Weise verpflichtet zu sein.

Berufe bzw. Berufszweige schaffen ein Eigentum am beruflichen Humankapital durch Zugangsrechte und Zugangsregeln zum jeweiligen Beruf: Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung sichern sowohl die Professionalität als auch die Vorstellungen und Wertigkeiten des Berufes für Dritte, die auf die Leistungen der Berufenen angewiesen sind. Durch allerlei Zertifizierungen, Diplome und andere Nachweise versuchen die Angehörigen der Berufe, für ihr berufliches Humankapital einen höheren Gegenwert zu erhalten, sei es in Geld, Privilegien oder anderen Nutzungsformen. Personen, die den Beruf nicht (mehr) ausüben, können ihr entsprechendes berufliches Humankapital nur ehrenamtlich verdingen.

Die Individuen können auch darauf verzichten, "etwas (Geld) aus ihrem Humankapital zu machen" bzw. machen zu müssen. Klösterliches Leben, Kunst ohne Erwerbsabsichten, Familie und die Pflege von (geldwertfreien) Freundschaften und Beziehungen scheinen tatsächlich immer seltener zu werden. Niemand sollte gezwungen werden, sein Humankapital zu verdinglichen, d.h. zumindest zu so viel Geld zu machen, dass der eigene Lebensunterhalt davon bezahlt werden könne oder müsse.

Dennoch bleibt es beim Grundsatz: Eigentum verpflichtet. Das gilt auch für den Eigentümer des Humankapitals. Dieses Thema ist nach meiner Auffassung noch bezüglich des Humankapitals noch ein riesiges Entwicklungsgebiet. Es ist eng verbunden mit der Frage, wozu die Eigentümer von Geld (=Eigentümer von immateriellen Gegenwerte von sachlichen Werten und Sachvermögen und potenziellen Nutznießungen) verpflichtet sind.

 

Sichtweisen auf das Humankapital:

 

Eigentum am Humankapital

Verwalter

Bewerter

Nutznießer

Verwerter des Humankapitals