HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Architekturen und Systeme des Lebenswerkes und des Humankapitals


Kontext: "Architekturen und Systeme des Lebenswerkes und des Humankapitals"




Nutznießer des Humankapitals.

Der bestimmungsgemäße Nutznießer ist der Eigentümer des Humankapitals. Er kann - mit Ausnahme der sozialen Verpflichtung für das Eigentum, das sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ergibt - mit seinem Eigentum tun und lassen was er will, was also die Nutznießung wie auch den Verzicht darauf einschließt. Für den Eigentümer gelten die entsprechenden Betrachtungen.

Hier sollen die Sichtweisen von Nutznießenden von "fremden" Humankapital angesprochen werden. Solche sind z.B.

Unmittelbare Nutznießende.

Es sind die Angehörigen, Partner, Freunde, Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen, Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten, mit denen die Person zu tun hat: Sie nutzen das Humankapital unmittelbar, meistens ohne dass daraus irgendwelche Pflichten oder Verpflichtungen sich ergeben: die Nutznießung ist häufig wechselseitig: Das Ergebnis zeigt sich als wechselseitige Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit oder aber man geht sich aus dem Weg.

Mittelbare Nutznießende

Z.B. können hier die Nachbarn, Wettbewerber, Betroffene und Beteiligte an Projekten und Prozessen, die Gemeinde, der Verein oder andere soziale Gruppierungen genannt werden, in welche die Person ihr Humankapital entgeltlich oder unentgeltlich oder unvermeidlich einbringt.

Unvermeidliche Nutznießende.

Hier können Kinder, Schutzbefohlene, Hilfsbedürftige genannt werden, zu denen unmittelbarer Kontakt und eine persönliche Beziehung besteht: Sie erhalten meistens, ohne dies zu fordern oder fordern zu können und ohne es jemals "zurückzahlen" zu können, Anteil am Humankapital anderer Personen.

Zur Nutznießung Verpflichtete.

Schüler, Studenten, Auszubildende, Lernende sind verpflichtet, das Humankapital anderer zu nutzen, gleichgültig, ob diese dafür eine Vergütung erhalten oder nicht.

Schmarotzer.

Sie machen z.B. das Humankapital anderer zu "human-wertlosem" Geld, ohne ihr eigenes Humankapital zu mehren oder am eigenen teilhaben zu lassen. (Die "Entschädigung" oder "Entlohnung" in Geld ist niemals eine Währung, gegen welche Humankapital getauscht werden könnte.) Oder: die schmarotzenden Personen und Organisationen geben fremdes Humankapital als ihr eigenes aus (Scheint besonders beliebt zu sein und bleibt oft auch unerkannt, insbesondere dann, wenn die Bemächtigung des fremden Humankapitals im Rahmen von Projekten, Forschungsaufträgen oder als wissenschaftliches Tun ausgegeben wird bzw. legitimiert werden kann

 

Sichtweisen auf das Humankapital:

 

Eigentum am Humankapital

Verwalter

Bewerter

Nutznießer

Verwerter des Humankapitals