HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Architekturen und Systeme des Lebenswerkes und des Humankapitals


Kontext: "Architekturen und Systeme des Lebenswerkes und des Humankapitals"




Verwerter des Humankapitals.

Zunächst: Niemand kann gezwungen werden, sein Humankapital zu verwerten, z.B. es zu Geld zu machen.

Dennoch:

Für die Verwertung des (eigenen und fremden) Humankapitals sind eine Reihe von Personen unterwegs und viele Organisationen gebildet worden. Sie unterstützen die Eigner des Humankapitals bei ihrer Verwertung oder schließen sie auch davon aus bzw. gestatten die Verwertung nur in einem bestimmten Rahmen und unter bestimmten Bedingungen:

Juristen, Patentamt, Urheberrecht, Copyright, Verwertungsgesellschaften wie GEMA u.a.

Die Gesetze und Statuten schützen einerseits die Eigentümer bezüglich ihres Humankapitals vor Raub des geistigen und ideellen Eigentums bzw. ermöglichen die (geldwerte) Entschädigung bei Missbrauch und regeln die geordnete Vergütungen.

Lizenzen, Zugriffsrechte.

Sie ermöglichen dem Eigentümer des Humankapitals, andere zu berechtigen und zu verpflichten, die überlassenen Teile des Humankapitals nach bestimmten Regeln und Bedingungen zu nutzen oder zu verwerten.

Konkursverwalter, Testamentsvollstrecker, Erben.

Sie kommen in den Besitz (im Sinne von Zugang) zu wesentlichem Humankapital von Personen oder Organisationen.

 

Sichtweisen auf das Humankapital:

 

Eigentum am Humankapital

Verwalter

Bewerter

Nutznießer

Verwerter des Humankapitals